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Statement von Samsung zum Region-Sim-Lock des Galaxy Note 3

27.09.2013

Statement von Samsung zum Region-Sim-Lock des Galaxy Note 3

Da hat Samsung ja mit dem Region-Sim-Lock beim Samsung Galaxy Note 3 für einiges an Verwirrung gesorgt. Es gab viele Vermutungen seitens der Benutzer und mit verschiedenen Statements von Samsung Mobile Deutschland und der Schweiz war man dann am Ende komplett verwirrt. Nun hat sich Samsung Mobile Deutschland offiziell mit einem Statement zu diesem Region-Sim-Lock zu Wort gemeldet. Alles also halb so wild und manch einer hat sich umsonst aufgeregt. Hier geht es zum Statement.Statement zur regionalen SIM-Karten-Sperre vor Erstnutzung in aktuellen Samsung Produkten

Einige aktuelle Samsung Produkte sind ab sofort mit einer regionalen SIM-Karten-Sperre versehen. Das bedeutet, dass die Erstaktivierung bei Geräten, die in  Deutschland erworben  wurden,  nur mit SIM-Karten  von Mobilfunkanbietern aus Deutschland sowie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (der „Region Europa“) durchgeführt werden kann (genaue Länderauflistung auf der folgenden Seite).

Nach der Erstaktivierung in der vorgesehenen Region ist eine Benutzung von SIM-Karten ausländischer Provider nach wie vor uneingeschränkt möglich. Sollte ein in Deutschland erworbenes, jedoch bislang noch nicht in Betrieb genommenes Gerät im Ausland erstmals aktiviert werden, können Nutzer  beim Samsung Service die SIM-Karte  ihres Gerätes für die Region kostenlos freischalten lassen. Nutzer  aktueller  Samsung Geräte können diese gemeinsam  mit ihrer SIM-Karte eines Mobilfunkanbieters aus der Region Europa auch weiterhin via RoamingDienst gegen entsprechende Roaming-Gebühren ihres Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt verwenden.

Praktische Anwendung

Welche Auswirkungen hat die regionale SIM-Karten-Sperre?

  • – Diese Funktion sollte keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Gerätes und den Funktionsumfang haben.

Welche Auswirkungen hat die Sperre bei der Benutzung  außerhalb Deutschlands?

  • – Mit einer SIM-Karte aus Deutschland kann der Roaming-Service des Providers genutzt werden.
  • – Mit einer SIM-Karte aus einer anderen Region gilt:
    • – Wenn das Gerät  in Deutschland mit einer deutschen SIMKarte aktiviert und benutzt wurde, kann es ohne Einschränkung  mit SIM-Karten aus anderen Regionen verwendet werden.
    • – Wenn das Gerät in der Herkunftsregion noch nicht aktiviert und  benutzt  wurde, kann die SIM-Karte zur  Verwendung  in einer anderen Region  beim Samsung Service freigeschaltet werden.

Die regionale SIM-Karten-Sperre  betrifft  nur  die folgenden Samsung Modelle, die ab Ende Juli 2013 hergestellt und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen sind:

Samsung GALAXY S III, GALAXY Note II, GALAXY S4, GALAXY S4 mini und das GALAXY Note 3.

Geräte, die bereits von Samsung ausgeliefert wurden und sich in Lagern oder bereits bei Endkunden befinden, sind nicht betroffen. Konkret  besteht eine Funktionsfähigkeit  der Geräte mit SIM-Karten  von Mobilfunkanbietern aus folgenden Ländern:

Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland,  Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden,  Großbritannien, Schweiz, Kroatien

Nicht-EU/EWR-Länder:

Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien und Herzegowina,  Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und Vatikanstadt

Beispiel zur Erläuterung der regionalen Sim-Karten-Sperre vor Erstbenutzung:

  • – Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und aktiviert das Gerät mit einer SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters kann er das Gerät  weiterhin via Roaming-Dienst gegen entsprechende Roaming-Gebühren  des Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt verwenden. Eine Nutzung von SIM-Karten ausländischer Service-Provider ist nach Erstaktivierung in der vorhergesehen Region ebenfalls uneingeschränkt möglich.
  • – Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und möchte es erstmals im außereuropäischen Ausland aktivieren, greift die regionale SIM-Karten-Sperre. In diesem Fall kann der Kunde mit dem Samsung Service Kontakt aufnehmen und eine Freischaltung der SIM-Karten-Sperre beantragen.
  • – Den Samsung Service in Deutschland erreichen Sie unter Telefon: 0180 667 267 864 (*0,20 €/Anruf aus dem Festnetz und maximal 0,60 €/Anruf aus dem Mobilfunk; aus dem Ausland abweichend. Servicezeiten: Montag bis Freitag: 08:00  – 20:00Uhr, Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr) oder unter: http://www.samsung.com/de/info/contactus.html
2 Comments
  1. N.N.
    Es gibt aber Berichte in Foren, dass in Deutschland aktivierte neuere Samsung-Geräte in asiatischen Ländern oder in Australien nicht funktionieren mochten.
  2. Sebastian Merzinger
    Na wenigstens haben sie sich mal zu Wort gemeldet. In Facebook haben ja schon einige rumgepöbelt :)

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