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Wirklich wahr: Bundestag muss UFO Akten herausgeben

26.06.2015

Wirklich wahr: Bundestag muss UFO Akten herausgeben

Wann immer ein Abgeordneter des deutschen Bundestags einen Auftrag an den wissenschaftlichen Dienst erteilt oder Mitarbeiter mit der Erstellung bestimmter Datensätze beauftragt, entsteht eine Akte mit Ergebnissen. Diese trotz „Informationsfreiheitsgesetz“ nur dann heraus zu geben, wenn es einem gerade in den Kram passt, war lange gängige Praxis. Nicht nur beim Thema UFOs ist damit aber jetzt Schluß.

Mehrere Verwaltungsgerichte hatten die Kläger schon hinter sich gelassen, bis man letztendlich am entscheidenden Bundesverwaltungsgericht angekommen ist. Dass dieses, anders als alle unteren Instanzen, nun für die Herausgabe dieser Daten entschieden hat, ist nicht nur eine Überraschung, sondern auch eine große Freude für die Ufojäger, Infokrieger und Doktorarbeiten-Sezierer.

Ja, genau, die Arbeiten des ehemaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg werden auch dabei sein, denn eine der Klagen bezog sich auf den von ihm erstellten Datensatz. Offenbar will da jemand überprüfen, ob der Minister Teile seiner Doktorarbeit auch von den Unterlagen des wissenschaftlichen Dienstes und seiner Angestellten übernommen hat. Diese wurden bisher mit dem Hinweis auf das Urheberrecht nicht heraus gegeben, was durch die unteren Instanzen eben bestätigt wurde.

Dass sich ein Marsch durch die Instanzen zumindest dann lohnt, wenn einem das „Recht bekommen“ wichtig ist, sieht man an dem Fall schon und ein wenig kann man aus der Distanz auch fragen, wieso sich verschiedene Justizeinrichtungen so sehr in ihren Einschätzungen unterscheiden und wie das mit Demokratie zusammen passt. Aber vor allem kann  man fragen, was die Ufo-Freunde denn so vermuten, wenn sie einen  solchen Aufwand betreiben.

Whatever, ich bin sicher, dass wir die „spektakulären Ergebnisse“ bald in diversen Videos aufbereitet zu sehen bekommen werden. Ob sich dadurch die Erkenntnisdichte erhöht, ist zwar noch nicht abzusehen. Wegen der erhöhten Geheimhaltung bei solchen Dingen würde ich aber davon ausgehen, dass in den Daten nichts Wesentliches zu finden sein wird.

Bildquelle: Wikipedia, J.S.Henrardi, Public Domain

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